Nov 10
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Das Disagio tritt im Finanzbereich sowohl im Bereich Wertpapiere als auch im Darlehensbereich auf. Generell kann man das Disagio auch als einen Abschlag bezeichnen, wobei öfter auch der Begriff Damnum verwendet wird. Es handelt sich beim Disagio, sowohl im Wertpapier- als auch im Kreditbereich, stets um einen Abschlag, der vom Nennwert vorgenommen wird. Bei Wertpapieren kommt ein Disagio dann zum Tragen, wenn der Emittent einen Ausgabeabschlag einbehält. Wenn die Anleihe also zum Beispiel einen Nennwert von 1.000 Euro hat und ein Disagio von fünf Prozent veranschlagt wird, dann werden dem Anleger nur 950 Euro gutgeschrieben.
Im Kreditbereich funktioniert das Disagio im Grunde auch die gleiche Art und Weise. Dort ist das Disagio ein Abschlag von der nominalen Darlehenssumme, die der Kreditnehmer beantragt hat. Im Kreditbereich fungiert das Disagio häufig als Teilersatz der Zinsen, denn indirekt ist es natürlich eine Art Zinszahlung, wenn der Kreditnehmer ein Darlehen über 20.000 Euro vereinbart und dann durch das Disagio letztendlich zum Beispiel nur 19.000 Euro ausgezahlt bekommt.
Das Disagio wird im Kreditbereich also meistens dann vereinbart, wenn der Nominalzinssatz vergleichsweise gering ist. Angegeben wird der Abschlag entweder in Prozent auf Basis der Kreditsumme, zum Beispiel acht Prozent Disagio, oder als Auszahlungskurs, zum Beispiel 92 Prozent Auszahlung (der nominalen Darlehenssumme). Es handelt sich von Seiten des Kreditnehmers aus beim Disagio faktisch um eine Zinsvorauszahlung.
Der positive “Nebeneffekt” des Disagios für den Kreditnehmer besteht darin, dass während der Darlehenslaufzeit die monatliche Belastung etwas geringer ist als ohne vereinbartes Disagio, weil der Nominalzins vergleichsweise gering ist. Das Disagio muss übrigens generell nicht nur zum Ausgleich eines niedrigen Zinssatzes verwendet werden, sondern mitunter werden auf diese Weise auch Bearbeitungsgebühren oder sonstige Gebühren veranschlagt.