Vorfälligkeitsentschädigung

Wer einen Kredit mit Zinsfestschreibung vorzeitig kündigt, der muss damit rechnen, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Diese soll die Bank in einem solchen Fall für den durch die Kreditkündigung entstehenden Margenschaden und den Refinanzierungsschaden entschädigen. Doch nicht immer ist das rechtens, was die Banken als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, so ist es oftmals für Kreditnehmer ratsam, die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung zu prüfen. Streitpunkte bei der Vorfälligkeitsentschädigung können Sondertilgungen, die Höhe der ersparten Verwaltungs- und Risikokosten sowie der Zeitpunkt der Schadensberechnung sein. Die Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich möglicherweise jedoch auch umgehen, indem eine einvernehmliche Lösung mit der Bank bei der Kreditauflösung gefunden oder ein Objektwechsel beziehungsweise Schuldnerwechsel durchgeführt wird.

Insbesondere in den Zeiten mit einem niedrigen Zinsniveau locken Kredite mit Zinsfestschreibung die Kreditnehmer zum Beispiel bei Immobilienkrediten. Doch nicht nur der Kreditnehmer bindet sich bei einem solchen Kredit mit Zinsfestschreibung, sondern auch die Bank, die den Kredit unter anderem auch entsprechend refinanziert. So kann der Bank durch eine vorzeitige Kündigung eines Kredites mit Zinsbindungsfrist ein wirtschaftlicher Schaden entstehen. Ein solcher wirtschaftlicher Schaden der Bank wird in Margenschaden und Refinanzierungsschaden aufgeteilt und als Basis für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung dienen. Der Refinanzierungsschaden umfasst dabei den Schaden, der der Bank bei der Refinanzierung entsteht. Der Margenschaden ist hingegen der geminderte Gewinn, den die Bank durch die vorzeitige Kreditkündigung erleiden würde.

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung hat allerdings einige Parameter, die nicht selten für Streit sorgen – immer wieder auch vor Gericht. Sogar der Bundesgerichtshof hat sich schon mit der Vorfälligkeitsentschädigung befassen müssen. Für Streitigkeiten sorgen bei der Vorfälligkeitsentschädigung insbesondere die Berücksichtigung von Sondertilgungen, Kostenersparnisse auf Seiten der Bank bei den Verwaltungs- und Risikokosten oder der gewählte Zeitpunkt für die Schadensberechnung durch die Bank.

Streit muss es bei einer Kreditauflösung jedoch nicht immer geben. Der Kreditnehmer kann auch mit der Bank verhandeln und versuchen, den Kredit einvernehmlich aufzulösen. Zudem verzichten Banken unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig auch bei einem Objektwechsel oder bei einem Schuldnerwechsel auf die Vorfälligkeitsentschädigung und begnüngen sich oft mit einer Bearbeitungsgebühr. Das kann zum Beispiel möglich sein, wenn das neue Objekt hochwertiger ist oder ein neuer Schuldner mit gleicher oder besserer Bonität den Kreditvertrag übernimmt.

Comments are closed.