Was ist ein Großkredit?

Wenn Sie möglichst schnell möglichst viel Geld benötigen, ist die Aufnahme eines Kredits im Prinzip nie verkehrt – vorausgesetzt, Sie können ihn auch sicher wieder zurückzahlen. Übersteigt die Höhe des Kredites dabei eine gewisse Grenze, spricht man im Bankenwesen vom sogenannten Großkredit. Dieser unterliegt einigen Sonderregeln, welche der folgende Artikel etwas genauer beleuchtet.

Was ist ein Großkredit?

Der Begriff deutet bereits an, dass ein Kredit in dieser Höhe eine gewisse Summe erst erreichen muss. Die üblichen Kredite im Rahmen von vier- bis fünfstelligen Bereichen fallen meist nicht darunter. Ein Großkredit wird erst als solcher deklariert, wenn er mindestens 10% des Eigenkapitals des Kreditinstituts, bei dem Sie um diesen Kredit bitten, erreicht oder übersteigt – was selten der Fall ist. Anders als bei einem normalen Kredit, über den im Regelfall nur einzelne Angestellte oder Geschäftsleiter zu entscheiden haben, müssen einem Großkredit sämtliche Geschäftsleiter einer Bank zustimmen. Außerdem muss ein Großkredit zwangsweise der Evidenzzentrale in Berlin mitgeteilt werden. Diese Stelle ermöglicht es den Kreditgebern – also den Banken – Informationen über den Stand der Verschuldung des Kreditnehmers einzuholen.

Wie hoch darf ein Großkredit sein?

Sie dürfen keine Großkredite in unbegrenzter Höhe bei den Banken einholen. Zuerst ist die Höhe des Kredits durch die Summe aller Großkredite – also nicht nur Ihrer eigenen -, die die Bank ausgestellt hat, begrenzt. Die Kredite, die alle Kreditnehmer insgesamt bei einer Bank gewährt bekommen haben, dürfen das Achtfache des Eigenkapitals der Bank nicht übersteigen. Das vermindert das Kreditrisiko der Bank und stellt somit ein sinnvolles Limit dar. Ansonsten gibt es keinen festen Betrag, ab welchem ein Kredit als Großkredit eingestuft wird. In Österreich beispielsweise spricht man zwar ab 350.000 Euro von einem Großkredit, doch die prozentuale Abhängigkeit vom Eigenkapital einer Bank macht eine solch exakte Angabe in Deutschland unmöglich.
Oberhalb des Großkredits verlaufen fließende Grenzen zum sogenannten Millionenkredit. Im Bankwesen benutzt man diesen Begriff, um einen Kredit in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro zu kennzeichnen. Ebenso wie der Großkredit unterliegt er der Meldepflicht bei der Berliner Evidenzzentrale. Wie ein Großkredit bemessen und gewichtet wird, ist in der Verordnung der Großkredit- und Millionenkreditvorschriften niedergeschrieben. Beide Kredittypen haben gemeinsam, dass sie nur in seltenen Fällen Privatpersonen vergeben werden; unter Unternehmen hingegen ist die Aufnahme solcher Kredite durchaus üblich.

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