Kreditsicherheiten

Bevor die Bank ein Darlehen vergibt, wird stets die Kreditwürdigkeit des Antragstellers überprüft. Während ein vorhandenes Einkommen zur Vergabe von geringeren Darlehenssummen oftmals bereits ausreicht, verlangen die Banken ab einer gewissen Kreditsumme meistens zusätzlich noch Sicherheiten vom Kreditnehmer. Es gibt eine Reihe von Kreditsicherheiten, zwischen denen sich entweder der Kunde oder die Bank als Vorgabe grundsätzlich entscheiden kann. Grundsätzlich sollten die Kreditsicherheiten dazu dienen, dass die Bank ihre Forderung gegenüber dem Kunden, also die vergebene Darlehenssumme, möglichst insoweit absichern kann, als dass die entgegen genommene Sicherheit zum Ausgleich der Forderung genutzt werden kann, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlt.

Arten der Kreditsicherheiten

Man unterscheiden bei den Kreditsicherheiten zwischen den so genannten dinglichen und den persönlichen Sicherheiten. Die einzige persönliche Kreditsicherheit ist die Bürgschaft. Diese Sicherheit beinhaltet keinen “greifbaren” Gegenwert, wie es bei den dinglichen Sicherheiten der Fall ist, sondern die Bürgschaft beinhaltet lediglich die Bonität und Zahlungsfähigkeit des Bürgen als Absicherung für die kreditgebende Bank. Aus diesem Grund ist die Bürgschaft zwar relativ häufig genutzt, ist aber nicht bei jedem Kreditgeber als Sicherheit gerne gesehen, da eben keine verwertbaren Sachwerte vorhanden sind, welche die Forderung im “Ernstfall” ausgleichen können.

Zu der zweiten Gruppe von Kreditsicherheiten, den dinglichen Sicherheiten, zählen die Verpfändung von Wertpapieren oder auch von Guthaben auf Spar-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten, die Abtretung von Forderungen (zum Beispiel die Abtretung einer Kapitallebensversicherung), die Grundschuld bzw. Hypothek und die Sicherungsübereignung des finanzierten Sachwertes, zum Beispiel ein Fahrzeug oder eine Maschine. Die Verpfändung von Guthaben oder Wertpapieren wird sehr häufig zur Absicherung verschiedener Darlehensarten genutzt und auch bei den Banken recht beliebt. Denn bei Guthaben auf Spar-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten kann das jeweilige Kontoguthaben zu einhundert Prozent als Sicherheit dienen, da hier keine Risiken zu beachten sind.

Gleiches gilt auch für die Abtretung von Forderungen, die meistens in Form der Abtretung einer Kapitallebensversicherung vorgenommen wird. Hier kann der Kreditgeber den aktuellen Rückkaufswert als eine Kreditsicherheit ansetzen. Die Grundschuld bzw. Hypothek wird nahezu ausschließlich im Zuge der Absicherung eines Immobilienkredites entgegen genommen. Durch die Eintragung des Grundpfandrechtes in das Grundbuch erhält der Kreditgeber somit alle Verwertungsrechte an der Immobilie, die er im Falle der Nichtzahlung der Kreditraten auch bis zur Zwangsversteigerung der Immobilie durchsetzen kann.

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