Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz hat zum Ziel, sämtliche Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen zu kontrollieren. Es soll sicherstellen, dass das deutsche Kreditwesen funktioniert und die Einlagen von Gläubigern schützen. Die Risikofaktoren, die durch das Kreditwesengesetz berücksichtigt und beobachtet werden, sind zahlreich. Zu Ihnen zählen das Ausfallrisiko, das Marktrisiko, das Informations- und das Liquiditätsrisiko und nicht zuletzt das operationelle Risiko. Sie müssen die genauen Details nicht bis ins Kleinste kennen. Für Sie ist es interessant zu wissen, dass durch das Kreditwesengesetz das Maß der Risiken gesetzlich begrenzt wird. Die Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen können also Ihre Geschäfte nicht völlig unkontrolliert betreiben. Vor Gefahren schützt es jedoch niemals zu 100 Prozent, wie die Finanzkrisen der Vergangenheit gezeigt haben.

Die Kreditinstitute sind verpflichtet, gegenüber der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regelmäßige Berichte zu erstellen und Auskünfte zu erteilen. Diese beziehen sich auf die Eigenmittel, die Liquidität oder auf Großkredite. Zudem müssen Prüfungsberichte, Monatsausweise und Jahresbilanzen vorgelegt werden. Auch wenn ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsunternehmen die Rechtsform ändern will oder die Eigenkapitaldecke einen gewissen Punkt unterschreitet, muss es dafür Rechenschaft ablegen.

Im Zweifel regelt das Kreditwesengesetz auch die Einflussnahmemöglichkeiten der Bundesbank oder der BaFin. Wenn Sie die wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Zeit verfolgt haben, werden Sie festgestellt haben, dass es immer wieder zu Diskussionen zwischen Banken und staatlichen Stellen gekommen ist. Das überrascht nicht, denn durch das Kreditwesengesetz sind auch Sanktionen geregelt. So können Großkredite oder Beteiligungen begrenzt werden oder Missstände bei der Werbung behoben werden. Im Zweifel kann sogar die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften versagt werden. Über allen Regelungen im Kreditwesengesetz steht eine zentrale Aussage, die für alle Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen verbindlich ist. Sie ist zwar allgemein formuliert, lässt jedoch kein Zweifel an der Verantwortung der Institute. Im § 25a des Kreditwesengesetzes ist festgehalten, dass jedes Kreditinstitut dazu verpflichtet ist, die Risikostreuung und die Risikoüberwachung mit einem geeigneten System zu gewährleisten.

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