Nov 10
15
Gerade in schlechten Zeiten kommt so mancher Schuldner mit seinen Raten für den Kredit zur Finanzierung von Haus, Auto oder Konsumgütern in Verzug. Ist der Kreditnehmer bei den vertraglichen Pflichten aus einem Kreditvertrag in Verzug geraten, so wird dieser Kredit auch als notleidend bezeichnet. Die Folgen für den Kreditnehmer können durch den Verzug dabei erheblich werden. Pfändungen und Zwangsversteigerungen können hier unter bestimmten Umständen nämlich die Folge sein – doch auch andere Lösungen sind möglich.
Wie unbeliebt die notleidenden Kredite in der Finanz- und Bankenwelt sein können zeigen die Bezeichnungen, die für solche Kredite ebenfalls Verwendung finden und meist ebenfalls nicht gerade freundlich klingen. Hierzu zählen die Bezeichnungen toxische Kredite und faule Kredite. Mit der Bezeichnung Problemkredite oder dem englischen Begriff Non performing Loans gibt es immerhin noch etwas freundlicher klingende Namen für die notleidenden Kredite.
Neben der Kündigung von Krediten und der folgenden Kreditabwicklung haben die Banken auch noch weitere Möglichkeiten mit notleidenden Krediten zu verfahren. Eine andere Option der Banken ist es, solche Kredite zu sanieren. Bei der Kreditsanierung versetzt der Kreditgeber den Kreditnehmer wieder in die Lage den Kredit zu bedienen. Die Möglichkeiten der Banken können hier zum Beispiel Stundung, Reduzierung der Ratenhöhe (durch Umschuldung oder Tilgungsstreckung) oder gar ein Teilerlass von Schulden sein – auch Forderungserlass genannt.
Solche Lösungen wählen allerdings nicht alle Kreditinstitute. Einige Banken sehen notleidende Kredite nämlich nicht gerne und versuchen diese auch schnell anders loszuwerden. Und das ist gerade dieser Tage auch noch gefragt. So reduzieren einige Banken heute ihre notleidenden Kredite, die sich im Allgemeinen in den Bilanzen der Banken nicht gut machen. Eine Möglichkeit, das Problem mit dem notleidenden Kredit zu lösen, kann dabei ebenfalls der Kredithandel sein.
Einige Finanzinstitute fassen dabei den Begriff des notleidenden Kredits auch noch weiter. Hier muss der Kreditnehmer noch nicht mal in Verzug geraten. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse eines Schuldners wesentlich, so ist dessen Kredit für manches Kreditinstitut bereits notleidend, auch wenn er immer vertragsgemäß bedient wurde. So können beispielsweise wesentliche Änderungen bei den Sicherheiten oder beim Einkommen den vertragsgemäß bedienten Kredit womöglich notleidend machen und zu einem Verkauf des Kredites führen.