Sachkredit

Unter einem Sachkredit wird ein Darlehen verstanden, welches durch einen realen Vermögenswert abgesichert ist. Da die Absicherung zwingend erforderlich ist, besitzt der Kreditgeber ein äußerst geringe Verlustrisiko. Daher kann der Sachkredit zu sehr günstigen Konditionen abgeschlossen werden. Dies ist beim gegenteiligen Personalkredit nicht der Fall. Ein Realkredit ist oftmals an ein bestimmtes Objekt gebunden. Bei der Baufinanzierung wird der Kredit beispielsweise durch eine Hypothek oder eine Grundschuld abgesichert. Sachkredite sind daher nicht gerade selten auf einen längeren Zeitraum ausgelegt.

Hypothek und Grundschuld

Wenn ein Sachkredit abgeschlossen wird, ist daran eine Sicherheitsübereignung gebunden. Das Eigentum an dem Gegenstand, der zur Sicherung des Kredites dient, geht automatisch auf den Gläubiger über. Im Vergleich zur Hypothek wird bei einer Grundschuld ein Eintrag ins Grundbuch vorgenommen. Diese Grundschuld kann zur Absicherung weiterer Kredite genutzt werden, sie erlischt nach Tilgung des Darlehens nicht. Die Hypothek ist nach den deutschen Gesetzen an einen Kredit gebunden. Um einen weiteren Kredit abzusichern, muss eine weitere Eintragung in das Grundbuch erfolgen.

Die Pfändung

Die Pfändung ist ebenfalls eine Form des Sachkredites. Bei einer Pfändung werden alle beweglichen Vermögenswerte gepfändet. Der Kreditnehmer erhält vom Pfnadleiher 30 bis 50 Prozent des Wertes. Innerhalb von zwei bis vier Monaten muss der Gegenstand ausgelöst werden, ansonsten geht dessen Eigentum auf den Pfandleiher über. Durch die Zahlung von Zinsen kann die Frist oftmals verlängert werden. Falls die Tilgung nicht erfolgte, geht nicht nur das Eigentum auf den Pfandleiher über. Dieser ist darüber hinaus dazu verpflichtet den Gegenstand bei einer Versteigerung oder durch einen direkten Verkauf zu veräußern.

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