Unterschiede im Kreditgewerbe

Im Volksmund sind sie alle gleich und nennen sich nur Sparkasse, Bank oder Kreditinstitut.
Ganz so einfach ist es allerdings nicht, denn unterschiedliche Geldinstitute sind auch mit unterschiedlichen Aufgaben behaftet. Im Oberbegriff ist ein Geldinstitut oder Kreditinstitut ein kommerzielles Unternehmen, welches Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder für einen eingerichteten in kaufmännischer Weise verantwortlichen Geschäftsbetrieb ausführt.
Eine Zuordnung aller Kreditunternehmen ist im Kreditwesengesetz unter §1 vom Gesetzgeber geregelt. Alle gesetzlichen und sonstigen Regelungen sind unter der Rubrik: Bankwesen erfasst. Hier gibt es Unterschiede im Kreditgewerbe, was die Rechtsform betrifft.

Was machen die Kreditinstitute?

Keines dieser Kreditunternehmen ist an der Herstellung oder Verteilung etwaiger Erzeugnisse
beteiligt. Ihre Tätigkeit beschränkt sich lediglich auf die finanzielle Funktion der Kapital -und Geldströme, deren Schwerpunkte die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, sowie der Wertpapier -und Emissionsgeschäfte in Verbindung einer Kredit -und Darlehensversorgung darstellt.
Alle Kredit -und Bankinstitute unterliegen nationalen -und internationalen gesetzlichen Vorschriften, aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung.

Unter welchen Begriffen fallen die Kreditinstitute?

Die Palette reicht von der Zentralbank angefangen über die Sparkassen und Landesbanken bis zu Universalbanken, Genossenschaftsbanken und Spezialbanken.
Alle diese Banken und Kreditinstitute sind mit unterschiedlichen Aufgaben vertraut.
Das reicht von der Geschäftsbank, die alle Arten von Bankgeschäften betreibt über die Genossenschaftsbanken, die Kredite nur an ihre Mitglieder vergeben, bis zu Spezialbanken.
Diese Spezialbanken gliedern sich wiederum auf in Hypothekenbanken, Schiffsbanken, Bausparkassen und Teilzahlungsbanken.
Des Weiteren befinden sich im Bereich der Spezialbanken noch Kreditinstitute mit Sonderaufgaben. Hierzu zählen die Ausfuhrkreditbank, die Industriebank oder die Rentenbank.

Kreditinstitute mit überregionaler Bedeutung

Darunter versteht man Kreditinstitute mit Sitz im Ausland, so genannte supranationale Kreditinstitute wie die Europäische Investitionsbank oder die Bank für internationalen Zahlungsausgleich, die Europäische Bank für Wiederaufbau und internationale Entwicklungsbanken.

Gibt es Unterschiede bei den Kreditinstituten in der Rechtsform?

In jedem Fall. Ein Kreditunternehmen kann ein Unternehmen mit einer Person des öffentlichen Rechts sein, oder ein nach dem Privatrecht verfasstes Unternehmen, in Form einer Privatbank mit einer gewissen Einlagensicherung. Hier kann der Banker die allein haftende Person der Bank sein. Weiterhin kann es eine Privatbank mit einer Rechtsform von
OHG, KG, AG oder GmbH sein. Besondere Regelungen im Kreditverkehr bestehen nur für die Zentralbank. Die Bank nimmt hauptsächlich staatliche Aufgaben war und wird somit auch nicht formal zu den Kreditinstituten gezählt.

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