Feb 11
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Zinsen fallen sowohl für Anlagen als auch für Kredite an. Für beides stellt das zuständige Unternehmen Zinsbescheinigungen aus. Das sind bei Sparanlagen die Banken und Sparkassen, bei Versicherungseinlagen die Versicherungen und bei allen sonstigen Anlageformen das Institut, bei dem die Geld- oder Wertpapieranlage besteht. Für bezahlte Zinsen stellt das Kredit gebende Institut als Darlehensgeber die Zinsbescheinigung aus.
Eine solche Bescheinigung wird nach den gebuchten Zahlungsvorgängen erstellt. Sie enthält Zahlungen, die aus steuerlicher Sicht gesehen relevant sind. Der Darlehensnehmer kann die angefallenen Zinsen steuerlich geltend machen.
Zinsbescheinigungen werden standardisiert im Januar an die Kunden versandt. Sollten Sie bis Ende Januar noch keine Zinsbescheinigungen erhalten haben, können Sie diese selbstverständlich anfordern. In aller Regel werden die Bescheinigungen dann sofort erstellt und verschickt. Auf Wunsch sind sie auch während des Jahres erhältlich. Bei der Auflösung eines Anlagekontos oder nach der endgültigen Rückzahlung eines Kredits wird ebenfalls eine Zinsbescheinigung erstellt.
Eine Zinsbescheinigung dient zur Vorlage beim Finanzamt. Sie ist wichtig, um die Lohnsteuererklärung beziehungsweise die Einkommensteuererklärung zu erstellen. Wenn Sie einen Kredit beanspruchen, können Sie die Zinsen als Ausgaben beim Finanzamt absetzen.
Im umgekehrten Fall, also bei Zinsen auf Anlagen, wird nach Vorlage der Zinsbescheinigung entschieden, in welcher Höhe Sie Ihre Zinsen als Einkommen versteuern müssen. Zu diesem Zweck enthält die Zinsbescheinigung Informationen über die Höhe der angefallenen Zinsen und berücksichtigt den Freistellungsbetrag. Beim Erhalt von Zinsen werden Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag fällig. Hier ist die Höhe der Nutzung der Freistellungsbescheinigung entscheidend. Diese spezielle Form der Kapitalertragsteuer wird auch Zinsabschlagsteuer genannt. Wenn unter Berücksichtigung der Freistellungsbescheinigung die Höhe des Sparerpauschbetrages (aktuell 801 Euro pro Jahr und Person) überschritten wird, fällt Zinsabschlagsteuer und damit verbunden auch Solidaritätszuschlag an.
Für die Lohnsteuererklärung und die Einkommensteuererklärung sind beide Formen von Zinsen und die dazu gehörenden Zinsbescheinigungen wichtig. Im einen Fall geht es darum, dass Sie Kreditzinsen geltend machen können. Andererseits besteht für Sie eine gesetzliche Verpflichtung, Zinsen als Einkommen anzugeben.