Geldwertsicherungsklausel

Wer Geld verleiht und somit zum Gläubiger eines Kreditnehmers wird, möchte in der Regel sein Geld für sich arbeiten lassen und dieses mehren. Doch die Inflation und der Währungsverfall können den Erfolg bei diesem Vorhaben manchmal anders beeinflussen, als sich der Gläubiger das wünscht und den Erfolg dabei schmälern. Eine Möglichkeit, den Geldwert eines Kredites zu sichern, kann eine Geldwertsicherungsklausel im Kreditvertrag sein. Mit dieser kann sich der Gläubiger in sofern absichern, dass Geld, das für Zins- und Amortisationszahlungen vom Schuldner geleistet wird ausreicht, um eine bestimmte Menge an einem oder mehreren Realgütern – das könne zum Beispiel Gold sein – zu erwerben.

Haben Sie sich schon mal überlegt, wie sich Währungsschwankungen und die Geldentwertung (Inflation) für Sie auswirken können, wenn Sie Geld verleihen? Da kann durchaus über die Kreditlaufzeit hinweg beim verliehenen Geld und bei den Zinsen einiges an Kaufkraft verloren gehen. Als Gläubiger sieht wohl niemand gern, wie das Geld gebunden ist und an Kaufkraft verliert oder die Geldleistungen des Kreditnehmers Ihnen immer weniger Kaufkraft bieten. Durch eine Geldwertsicherungsklausel können Sie in einem Kreditvertrag versuchen, genau diesem Problem entgegen zu wirken, indem die Geldleistungen des Kreditnehmers so bemessen sein müssen, dass Sie hierfür zumindest theoretisch bestimmte Realgüter oder Währungen in einer definierten Menge erwerben könnten.

Durch eine Geldwertsicherungsklausel können Sie nämlich festlegen, dass Geldleistungen wie Zins- und Amortisationszahlungen des Kreditnehmers so bemessen sein sollen, dass diese ausreichen, um hierfür eine bestimmte Menge an definierten Realgütern erwerben zu können. Ein Realgut kann dabei unter anderem Gold oder Silber sein. Doch bei der Geldwertsicherungsklausel kann anstelle eines Realgutes auch eine bestimmte Menge einer Währung zur Geldwertsicherung bestimmt werden. Eine Maßnahme, die zum Beispiel bei Fremdwährungskrediten sinnvoll sein kann. Eine absolute Sicherheit bietet Ihnen die Geldwertsicherungsklausel im Allgemeinen allerdings auch nicht. Schließlich können auch Kurse von Währungen und Realgütern schwanken. So könnte unter Umständen auch das Streuen des Risikos eine Option sein. Denn Geldwertsicherungsklauseln erlauben es grundsätzlich auch mehrere Realgüter oder Währungen als Bemessungsgrundlage für die Geldleistungen des Kreditnehmers festzulegen. So ist es auch möglich, dass die Zins- und Amortisationszahlungen ausreichen müssen, um hierfür eine definierte Auswahl an unterschiedlichen Realgütern in einer vorab bestimmten Menge erwerben zu können.

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